AGB Camper

AGB-Camper

Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma CARDOG-Camper

Andreas Schlitter

Der Mietvertrag über ein Reisemobil kommt ausschließlich zwischen

Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der von Ihnen

ausgewählten örtlichen Vermietungsstation (in der Folge „Vermieter“

genannt), CARDOG-Camper,

zustande.

Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil zwischen

Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den

Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.

AGB:

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

Vermieter und Mieter.

Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende,

entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis

des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei

Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich

zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch

dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner

Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des

Reisemobiles an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

2. Definitionen

Im Sinne dieser AGB sind:

Verbraucher: Natürliche Personen, die den Vertrag zu einem

Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen

oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen oder

rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen der

Vermieter in Geschäftsbeziehungen tritt und die dabei in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handeln.

Mieter: Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer die bei den

Vermietern Reisemobile anmieten.

Vermieter: Die örtliche deutsche Vermietungsstation, CARDOG-Camper,

und bei der der Mieter ein Reisemobil anmietet.

Preisliste: Die bei Abschluss des Mietvertrages aktuell gültige

Preisliste von  CARDOG-Camper .

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist

ausschließlich die Anmietung eines Reisemobiles durch den

Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und

den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten.

Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf

die vereinbarte Mietdauer befristete Recht das Reisemobil im

vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf

der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur

nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder

Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des

Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§

545 BGB) ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung

entgegenstehenden Willens ausgeschlossen.

Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen

den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des

vereinbarten Mietzinses sowie auf Einhaltung aller sonstigen im

Vertrag, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten

Pflichten des Mieters.

Bei dem Mietvertrag handelt es sich nicht um einen Reisevertrag

im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet insbesondere

seine Fahrten und Übernachtungen selbst. Die Erbringung von

Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reiseleistungen

(Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die

gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine

Anwendung.

§ 3 Berechtigte Fahrer, Vorlage von Dokumenten,

zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland und in

Kriegsgebiete

1. Berechtigte Fahrer

Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag

angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden

Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer):

- Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5

Tonnen:

Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag

angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme

mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit

mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland

gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil

erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B).

- Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von

über 3,5 Tonnen:

Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag

angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme

mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit

mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland

gültigen Fahrerlaubnis der für das angemietete Reisemobil

erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1).

Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann

vor Reservierung auf der Website www.rentandtravel.de

eingesehen werden.

Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die

vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so

kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur

Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser

weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich

berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Der Mieter hat die

Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das

Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese

Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben.

2. Vorlage von Dokumenten, Adressänderung

Der Mieter muss vor Übergabe des Reisemobiles eine zur

Führung des Reisemobiles erforderliche, im Inland gültige

Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer

sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe

des Reisemobiles an den Mieter.

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die

erforderlichen Dokumente für sich und/oder einzelne angegebene

Fahrer nicht vorlegen, so ist/sind der/diese angegebene(n) Fahrer

auf Wunsch des Vermieters als Fahrer aus dem Mietvertrag zu

streichen. Die Berechtigung dieser Fahrer entfällt mit ihrer

Streichung aus dem Mietvertrag. Eine Streichung lässt den

Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis

unberührt.

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die

erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen

Fahrer nicht vorlegen, so ist der Vermieter nach erfolglosem

Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist

berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

Kündigt der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den

Mietvertrag außerordentlich fristlos, so sind Ansprüche des

Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es finden darüber

hinaus die Regelungen zu einer vom Mieter zu vertretenden

außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 7 Ziff. 2) Anwendung.

Erfolgt die Übergabe des Reisemobiles aufgrund nicht rechtzeitig

vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus

resultierenden Kosten zu tragen.

Ändert sich die Adresse/der Sitz des Mieters zwischen Abschluss

des Mietvertrages und vollständiger Abwicklung des

Mietvertrages, so hat er dem Vermieter die neue Adresse

unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

3. Nutzung des Reisemobiles

Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt

werden.

Das Reisemobil ist schonend und nach den für die Benutzung

maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu

behandeln. Die Bedienungsanleitungen/Handbücher sind zu

beachten. Der Mieter hat das Reisemobil während einer

Abwesenheit ordnungsgemäß zu verschließen.

Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen,

Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge)

und technischen Regeln sind zu beachten.

Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und

Verkehrssicherheit des Reisemobiles regelmäßig zu kontrollieren.

Er wird insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck

überwachen und falls notwendig korrigieren.

Das Reisemobil darf insbesondere nicht benutzt werden:

- zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen,

bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den

dazugehörigen Übungsfahrten,

- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

- zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung

des Reisemobiles führen,

- zu Fahrschulübungen

- zur gewerblichen Personenbeförderung,

- zur Weitervermietung,

- zum Verleih,

- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach

dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind und

- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder

sonst gefährlichen Stoffen.

Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich

um Nichtraucherfahrzeuge.

4. Fahrten ins Ausland und in Krisen-/Kriegsgebiete

Der Mieter/Fahrer hat sich über Verkehrsvorschriften und

Gesetze der mit dem Reisemobil während der Mietzeit besuchten

Länder sowie der Transitländer eigenständig zu informieren und

die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

Der Mieter ist nur zu innereuropäischen Auslandsfahrten mit dem

Reisemobil berechtigt.

In Ausnahme zu diesem Grundsatz sind Fahrten nach Bulgarien,

Grönland, Island, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine sowie auf

die Kanarischen Inseln, nach Madeira oder auf die Azoren nicht

gestattet. Möchte der Mieter in diese Länder oder in das

außereuropäische Ausland fahren, so ist ihm dies nur nach

vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vermieters gestattet.

Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind dem Mieter stets

untersagt.

§ 4 Mietpreis, Servicepauschale, Kaution und

sonstige Kosten

1. Mietpreis

Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im

Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der

jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.

Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann

variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt.

Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis,

soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter

schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur

die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung

und Verschleißreparaturen abgegolten.

In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten

sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen

werden.

Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten,

Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren,

Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen

Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu

tragen.

Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten

Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten

Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das

Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und

vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine

anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich,

mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig.

Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag

vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der

Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als

Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des

zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn

den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält

sich der Vermieter vor.

2. Service-Pauschale

Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale

erhoben. In der Service-Pauschale sind die gründliche Einweisung

in die Funktionsweise des Reisemobiles, die Übergabe

des Reisemobiles im betriebsbereiten Zustand, die Füllung einer

Propangasflasche sowie eine Außenreinigung bei Rückgabe des

Reisemobiles enthalten. Die Höhe der anfallenden

Servicepauschale kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste

entnommen werden.

3. Kaution

Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner

Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen

(Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei

Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem

Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des

Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages.

Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den

geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen,

so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil

bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der

Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der

Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur

Kostentragung, einzubehalten.

Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten,

Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der

Versicherung im Schadensfall anfallen.

4. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten für den Mieter fallen insbesondere in folgenden

Fällen an:

Fährt der Mieter mit dem Reisemobil mehr als die im Mietvertrag

vereinbarte maximale Kilometerzahl, so werden ihm pro

gefahrenen Mehrkilometer 38ct berechnet.

Gibt der Mieter dem Vermieter das Reisemobil zurück, ohne

vorher das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, so

berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung des

Fahrzeuginneren eine Reinigungspauschale. Das gleiche gilt,

wenn der Mieter das Reisemobil zurückgibt, ohne vorher die

Toilette und den Fäkaltank ausreichend gereinigt zu haben. Die

für die Innenreinigung und die Toiletten-/Fäkaltankreinigung

jeweils vom Mieter zu bezahlende Pauschale ergibt sich aus der

jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Nachweis,

dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden

entstanden ist, bleibt dem Mieter unbenommen.

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Reisemobil in vollbetanktem

Zustand und muss vom Mieter vollbetankt zurückgegeben

werden. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollbetankt

zurück, so berechnet der Vermieter dem Mieter die Kosten für

das Volltanken des Reisemobiles gemäß aktueller Preisliste.

Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter

berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu

vertreten hat.

Weitere vom Mieter zu tragende Kosten, insbesondere Gebühren

und Entgelte, können sich auch aus der jeweils aktuellen

Preisliste ergeben.

§ 5 Buchung und Buchungsänderungen

1. Buchung

Ein Mietvertrag über ein Reisemobil (Buchung) kommt erst und

ausschließlich dann zustande, wenn Vermieter und Mieter einen

von beiden unterzeichneten Mietvertrag geschlossen haben.

Eine Buchung gilt ausschließlich für eine Reisemobilkategorie,

nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Auf einen bestimmten

Grundriss besteht kein Anspruch. Der Vermieter ist berechtigt,

den Mieter unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen auf

ein gleich- oder höherwertiges Reisemobil umzubuchen. Bietet

der Vermieter dem Mieter ein Reisemobil aus einer günstigeren

Kategorie an und akzeptiert der Mieter dies, wird eine Mietpreisdifferenz

zwischen den beiden Reisemobilen erstattet.

2. Buchungsänderungen

Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich.

Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so

kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:

- der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich

oder in Textform zu,

- der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch

mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn

mitgeteilt,

- beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten

vorhanden,

- der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen

Kalenderjahr wie der gebuchte und

- der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang

her dem gebuchten.

Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht

jedoch nicht.

Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche

Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem

dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters

gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. Anzahlung

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter eine Anzahlung auf den

vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Die Anzahlung beträgt 20 %

des Mietpreises. Der Eingang der Anzahlung des Mieters beim

Vermieter hat innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach

Unterzeichnung des Mietvertrages durch Vermieter und Mieter zu

erfolgen.

Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter

berechtigt, den Mietvertrag nach Ablauf einer angemessenen

Nachfrist außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weiteres

hierzu ist in § 7 Ziff. 2 geregelt.

2. Mietpreis

Der vom Mieter geschuldete restliche Mietpreis, die vereinbarte

Servicepauschale, sowie weitere nach dem Mietvertrag vom

Mieter geschuldete Zahlungen müssen bis spätestens 14 Tage

vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugübergabe vollständig

beim Vermieter eingehen.

3. Kaution

Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor

Fahrzeugübernahme zu leisten.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum

Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.

4. Zahlungsverzug

Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug,

werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen

Bestimmungen erhoben.

§ 7 Rücktritt, Widerruf und Kündigung sowie

Stornierungsbedingungen und Folgen der

Nichtinanspruchnahme der Leistung

1. Widerruf und Rücktritt des Mieters

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktritts- und

Widerrufsrecht des Mieters gesetzlich für Mietverträge nicht

vorgesehen ist.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht

gemäß § 355 BGB nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB u.a. nicht für

die Kraftfahrzeugvermietung besteht, wenn der Vertrag für die

Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Soweit dem Mieter jedoch im Einzelfall dennoch ein gesetzliches

Widerrufs- oder Rücktrittsrecht tatsächlich zustehen sollte, so

bleibt dieses durch diese AGB unberührt.

2. Kündigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und

endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne

dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung).

Das Recht von Mieter und Vermieter den Mietvertrag ordentlich

zu kündigen ist ausgeschlossen.

Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus

wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt

unberührt.

Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus

wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:

- der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder

Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer

vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht

leistet;

- der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle

anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei

Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer

vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht

vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2);

- Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu

vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen;

- Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher

Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen

gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des

Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der

Verwendungszweck sein;

- der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig

ist oder

- ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und

Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten

Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer

zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn,

dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder

die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter

Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die

berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu

vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer

anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des

vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen

auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter

anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet,

so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie

folgt pauschalieren:

Der Mieter hat bei einer Kündigung

- bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den

Vermieter zu bezahlen.

- 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an

den Vermieter zu bezahlen.

- 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an

den Vermieter zu bezahlen.

- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der

Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu

bezahlen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem

Vermieter unbenommen.

Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder

nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3. Stornierungsbedingungen

Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner

Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein.

Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die

mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende

Stornogebühr 200,-- Euro.

Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:

- Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen

Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr) an den

Vermieter.

- Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen

Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr) an den

Vermieter.

- Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen

Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr) an den

Vermieter.

- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von

90% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.

Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese in Text oder

Schriftform gegenüber dem Vermieter erklärt.

Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Mieter zu

bezahlenden Stornogebühr ist, sofern sie die Mindeststornogebühr

von 200 Euro übersteigt, das Datum des Zugangs

der Stornierungserklärung beim Vermieter.

Der Vermieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen

Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten

Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem

Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden

ist.

Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der

Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren,

gebucht hat.

4. Nichtinanspruchnahme des Reisemobiles

Nimmt der Mieter das Reisemobil nicht in Anspruch und hat er

von seinem Stornierungsrecht nicht wirksam Gebrauch gemacht

und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht

des Mieters und stimmt der Vermieter einer

Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch

auf den vereinbarten Mietpreis trotz Nichtinanspruchnahme des

Reisemobiles. Der Vermieter hat die Einnahmen aus

anderweitiger Vermietung des Reisemobiles im vereinbarten

Mietzeitraum sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der

Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des

vertraglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Dem Mieter steht

der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder

nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 8 Ersatz-Reisemobil

Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder

ist davon auszugehen, dass die Benutzung des Reisemobiles

infolge eines Defekts/eines Schadens, den der Mieter nicht zu

vertreten hat, unangemessen lange nicht möglich sein wird, so

behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein

vergleichbares oder größeres Reisemobil zur Verfügung zu

stellen. Stellt der Vermieter ein entsprechendes Ersatz-

Reisemobil innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung,

so besteht insoweit kein Recht des Mieters zur Kündigung des

Mietvertrages. Entstehen dem Mieter durch das Ersatzfahrzeug

höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie

Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Soweit

berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die

Annahme eines größeren Reisemobiles als nicht vertragsgemäß

ablehnen.

Bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatz-Reisemobil aus einer

günstigeren Kategorie an und nimmt der Mieter das Angebot an,

so wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Reisemobilen

vom Vermieter erstattet.

§ 9 Obliegenheit des Vermieters, Verhalten bei Unfällen

und im Schadensfalle

1. Obliegenheiten des Mieters

Das Reisemobil darf nur vom Mieter selbst bzw. dem/n im

Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden. Ewas

anderes gilt nur im Notfall. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen

und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter

bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins

und Personalausweis zu hinterlegen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer über die Geltung den Inhalt

der AGB zu informieren.

Bevor der Mieter das Reisemobil einem berechtigten Fahrer

überlässt, hat er sich zu vergewissern, dass sich dieser in einem

fahrtüchtigen Zustand befindet und keinem Fahrverbot unterliegt.

Das Reisemobil ist beim Verlassen mit den vorhandenen

Vorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere ist es zu

verschließen und das Lenkradschloss einzurasten. Die Papiere

und Schlüssel für das Reisemobil sind vom Vermieter beim

Verlassen des Fahrzeuges mitzuführen und vor unbefugtem

Zugriff zu schützen.

Der Mieter darf an dem Reisemobil keine technischen und

optischen Veränderungen vornehmen.

Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher

Zustimmung des Vermieters mitgenommen werden. Erteilt der

Vermieter eine Zustimmung, so ist alleine der Mieter dafür

verantwortlich, dass die Mitnahme an sich, aber auch die Art- und

Weise des Transportes, sach- und artgerecht sind.

Bei der Mitnahme von Personen, insbesondere von Kindern bis

12 Jahren, ist § 21 StVO vom Mieter und dem jeweiligen Fahrer

zwingend zu beachten und zu befolgen.

2. Verhalten des Mieters bei Unfällen und im Schadensfalle

Bei Unfällen oder Brand-, Diebstahl- und sonstigen Schäden hat

der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei zu rufen und den

Vermieter zu verständigen. Bei Unfällen (auch ohne Dritt-

Beteiligung) hat sich der Mieter/Fahrer solange am Ort des

Unfalls aufzuhalten, bis er seiner Pflicht zur

Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen (insbesondere § 142 Strafgesetzbuch-StGB)

vollständig nachgekommen ist. Wird die Unfallaufnahme von der

Polizei verweigert, so ist dies vom Mieter dem Vermieter in

geeigneter Form nachzuweisen.

Darüber hinaus hat der Mieter den Vermieter unverzüglich

ausführlich schriftlich in Form eines Berichts über den Hergang

und die Folgen eines Unfall- bzw. Schadenereignisses zu

informieren. Dies gilt auch bei nur geringfügigen Schäden. Der

Bericht hat insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten

Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der

beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Der Mieter ist nicht zur

Erteilung von Anerkenntnissen hinsichtlich eines

Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten berechtigt.

Sonstige kleinere Schäden am Reisemobil sind dem Vermieter

spätestens bei Rückgabe des Reisemobiles mitzuteilen.

§ 10 Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles

Bei Übergabe und Rücknahme des Reisemobiles haben

Vermieter und Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör

(insbesondere auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebsbereitschaft,

Betankung und Sauberkeit) zu überprüfen und ein

Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll auszufüllen und zu

unterzeichnen, in dem die entsprechenden Feststellungen zu

dokumentieren sind.

Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vertraglich

vereinbarten Zeitpunkt, von innen gereinigt und entsprechend

dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll)

an der vertraglich vereinbarten Station und, sofern nicht anders

vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, die in den

Geschäftslokalen des Vermieters durch Aushang bekannt

gemacht werden, zurückzugeben.

Das Reisemobil wird dem Mieter vollgetankt übergeben und ist

vom Mieter vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben. Gibt der

Mieter das Reisemobil nicht vollgetankt zurück, so sind die

Kosten für das Volltanken durch den Vermieter vom Mieter zu

tragen. Hierbei werden dem Mieter 2,20 € pro Liter in Rechnung

gestellt.

Eine Einwegmiete ist nicht möglich.

Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als

Gesamtschuldner.

Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer

weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw.

ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter

vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten

sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß

gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

§ 11 Versicherung des Reisemobiles

Die Versicherung des Reisemobiles entspricht den allgemeinen

Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).

Die Versicherung beinhaltet eine Haftpflichtversicherung

gegenüber Dritten gemäß den geltenden allgemeinen

Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) mit

unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für

Personenschäden bis maximal 8 Mio. € sowie eine

entsprechende Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung

von maximal 1.500 € pro Schadenfall.

§ 12 Mängel und Reparatur

Tritt während der Mietdauer ein Mangel/Schaden am Reisemobil

auf, so kann der Mieter Reparaturen, die notwendig werden, um

die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Reisemobiles während

der Mietdauer zu gewährleisten, bis zum Preis von € 150,00 ohne

weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des

Vermieters bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben. Die

Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der

Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der

Mieter nach § 13 für den Schaden haftet. Diese Regelung gilt

nicht für Reifenschäden.

Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur

Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter

diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter

den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene

Frist zur Reparatur

zu gewähren. Bei landesspezifischen Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur),

die die Reparatur verzögern, ist die Frist entsprechend

zu verlängern.

§ 13 Haftung

1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im

Rahmen der für das Reisemobil abgeschlossenen

Versicherungen besteht. Sind Schäden durch die Versicherung

nicht gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie

seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich

wie folgt:

Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es wurde eine

vertragswesentliche Pflicht verletzt. Bei der Verletzung von

wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher

Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei

Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch

vertrauen darf.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von

Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender

gesetzlicher Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für Sachen des Mieters, die der Mieter

bei Rückgabe des Reisemobiles nicht mitnimmt.

2. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter, insbesondere für die

Beschädigung oder den Verlust des Reisemobiles, wie folgt:

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Reisemobil oder

bei dessen Verlust, haftet der Mieter während der vereinbarten

Mietdauer pro Schadensfall bis zum vertraglich vereinbarten

Selbstbehalt der Versicherung.

Bei vom Mieter vorsätzlich verursachten Schäden gilt die

Beschränkung der Haftung auf den vereinbarten Selbstbehalt

nicht. In diesem Fall haftet der Mieter in voller Höhe.

Hat der Mieter den Schadensfall während der Mietdauer grob

fahrlässig verursacht, so richtet sich die Höhe der Haftung des

Mieters bis zur Höhe des Gesamtschadens nach der Schwere

des Verschuldens des Mieters.

Die Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten

Selbstbehalt gilt auch dann nicht, wenn:

- der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Reisemobil

überlassen hat, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt;

- der Mieter bei einem Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig

die Hinzuziehung der Polizei unterlässt,

es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die

Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe

gehabt.

Auch in den vorgenannten Fällen haftet der Mieter dem Vermieter

gegenüber bei grober Fahrlässigkeit in einem der Schwere des

Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des

Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober

Fahrlässigkeit trägt der Mieter.

Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe des Reisemobiles in

Verzug, so haftet der Mieter ab Verzugsbeginn gemäß den

gesetzlichen Vorschriften.

Bei allen nicht von der Versicherung gedeckten Schäden sowie

nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer haftet der Mieter in

vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen

Bestimmungen.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Für Schäden am Reisemobil oder an Dritten durch die

mitgeführten Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen

Vorgaben.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der

Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben,

Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang

von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc.

werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr lt. Zusatzinformationen

zum Mietvertrag an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der

Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer

Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter

berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.

§ 14 Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung sowie

Fahrzeugortung

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene

Daten des Mieters und des Fahrers zum Zwecke der Erfüllung

des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem

Bundesdatenschutzgesetz.

Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und an

andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen)

übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Mietvertrages

erforderlich ist.

Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener

Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden

erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies

zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines

Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich

ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das

schutzwürdige Interesse des Mieters oder Fahrers am

Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist,

ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles

festzustellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub,

Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und

stillzulegen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum

Zwecke der Ortung und Stilllegung des Reisemobiles im

Alarmfall.

§ 15 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder der vereinbarten

Vermietungsstation.

Änderungen der allgemeinen Vermietungsbedingungen und

zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen

im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen.

Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine

bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und

Mieter.

Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande

gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages

einschließlich der Vermietungsbedingungen, ergänzend und

hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die

Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher

Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle

Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben,

vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen,

die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt

haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Beste Grüße Andreas Schlitter

 

Stand 2022




Datenschutzerklärung

 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der CARDOG - Andreas Schlitter. Eine Nutzung der Internetseiten der CARDOG - Andreas Schlitter ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die CARDOG - Andreas Schlitter geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die CARDOG - Andreas Schlitter hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der CARDOG - Andreas Schlitter beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a)   personenbezogene Daten
  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
  • b)   betroffene Person
  • Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
  • c)   Verarbeitung
  • Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
  • d)   Einschränkung der Verarbeitung
  • Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
  • e)   Profiling
  • Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
  • f)    Pseudonymisierung
  • Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
  • g)   Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
  • Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
  • h)   Auftragsverarbeiter
  • Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  • i)     Empfänger
  • Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
  • j)     Dritter
  • Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
  • k)   Einwilligung
  • Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

CARDOG - Andreas Schlitter

Johann-Philipp-Reis-Str, 13

71522 Backnang

Deutschland

Tel.: 01727109104

E-Mail: bitte per Handy erfragen

Website: www.cardog.de

3. Cookies

Die Internetseiten der CARDOG - Andreas Schlitter verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die CARDOG - Andreas Schlitter den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der CARDOG - Andreas Schlitter erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die CARDOG - Andreas Schlitter keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die CARDOG - Andreas Schlitter daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.

Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

  • a)   Recht auf Bestätigung
  • Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
  • b)   Recht auf Auskunft
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • < >die Verarbeitungszweckedie Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werdendie Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationenfalls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauerdas Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitungdas Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehördewenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
  • c)   Recht auf Berichtigung
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
  • Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
  • d)   Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • < >Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
  • e)   Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • < >Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  • f)    Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
  • Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
  • Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der CARDOG - Andreas Schlitter wenden.
  • g)   Recht auf Widerspruch
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
  • Die CARDOG - Andreas Schlitter verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Verarbeitet die CARDOG - Andreas Schlitter personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der CARDOG - Andreas Schlitter der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die CARDOG - Andreas Schlitter die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
  • Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der CARDOG - Andreas Schlitter zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
  • Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der CARDOG - Andreas Schlitter oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
  • h)   Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
  • Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die CARDOG - Andreas Schlitter angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
  • Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
  • i)     Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
  • Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

9. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

10. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

11. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.

Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.

YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.

Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

12. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

13. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

14. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

15. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

16. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg tätig ist, in Kooperation mit dem Datenschutz Anwalt Christian Sol-Mecke erstellt.

 

01012022


 

 

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